Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Gefährdungsdokumentation psychischer Belastung nach den gesetzlichen Richtlinien
Wir machen Ihre Pflicht zur Kür!
Nach §5, Abs. 3, Punkt 6 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung erstellen und bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung daraus ableiten und umsetzen.
Um den Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden, bieten wir Ihnen die Durchführung der für Sie passenden Variante der Gefährdungsbeurteilung an.
Dabei halten wir uns an die Leitlinien der GDA, der entsprechenden Handlungshinweise Ihrer BG / Unfallkasse. Wir ergänzen diese individuell nach Branche und Unternehmen.
Auch innerhalb der Unternehmen erarbeiten wir abteilungsspezifische Fragen, so dass die Ergebnisse eine höchstmögliche Aussagekraft erzielen.
Damit die Erfüllung der Gesetzesvorgabe nicht nur lästige Pflicht und zusätzlicher Kostenfaktor sind, sondern Sie tatsächlich daraus einen Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter ziehen, lassen Sie sich gerne unverbindlich von unseren Experten im Vorfeld beraten.
Sie können ganz nach Ihrem Bedarf einzelne Bausteine aus unserem Leistungsportfolio auswählen, um gesetzeskonform zu agieren und gleichzeitig eine andauernde Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit für Ihre Beschäftigten zu erreichen:
Prozessplanung
Schulung Ihrer internen Fachkraft
Unterstützung Ihres Projektleiters
Moderation Ihres Arbeitskreises
Erstellung eines individuellen Fragebogens
Durchführung der Befragung (papiergestützt, online und / oder im Interview)
Analyse und Präsentation der Ergebnisse
Erarbeitung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung in kleinen Mitarbeiter-Workshops
Erarbeitung des Maßnahmekatalogs zusammen mit dem Arbeitskreis
Begleitung bei der Durchführung ausgewählter Maßnahmen
Durchführung ausgewählter Maßnahmen
Evaluierung ausgewählter Maßnahmen