Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflicht, korrekte Bereitstellung von Arbeitsmittel: Die Pflichten des Arbeitgebers, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewährleisten, werden immer umfassender.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie, alle erforderlichen Maßnahmen gemäß Vorgaben umzusetzen.
Organisation
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu treffen, Aufgaben, Rechte und Pflichten festzulegen oder zu delegieren, beispielsweise die Ernennung von Verantwortlichen.
Gefährdungsbeurteilungen
...sind die Basis des Arbeitsschutzes. Sie wurden mit dem ArbSchG eingeführt, durch verschiedene Verordnungen konkretisiert und stellen die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen dar.
Unterweisungen
Eine der Kernaufgaben der Arbeitgeber im Arbeitsschutz, sie gilt für alle Mitarbeiter eines Betriebes, muss regelmäßig erfolgen und entsprechend dokumentiert werden. Sie sind auch für Aushilfskräfte und Fremdfirmen verpflichtend, ggf. auch für Besucher.
Betriebsanweisungen
...verweisen auf Gefahren und beschreiben entsprechende Schutzmaßnahmen. Sie müssen für biologische Arbeitsstoffe, Gefahrenstoffe und für Maschinen und technische Anlagen betriebsspezifisch erstellt werden und sind in verschiedenen Rechtsverordnungen festgeschrieben.
Erste Hilfe/Arbeitsunfälle
Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, müssen die Verletzten die notwendige Erste Hilfe erhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen.
Brand- und Explosionsschutz
Ein wirkungsvolles Brand- und Explosionsschutzkonzept ist heute in Bezug auf Personen und Sachwertschutz sowie der Vermeidung von Betriebsunterbrechungen unverzichtbar.
Persönliche Schutzausrüstung
...muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, wenn aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen auftreten könnten, die der Arbeitgeber durch Substitution, technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden können.
Lärm/Vibrationen
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit. Der Arbeitgeber hat in Lärmbereichen eine entsprechende Tragepflicht für Gehörschutz festzulegen.
Prüfungen
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt für den Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die wiederkehrende Prüfung (mit Dokumentation) von Maschinen und Anlagen vor.
Mit unserer betriebsspezifischen Betreuung wird weiteren Anforderungen (Gefahrstoffe, Biostoffe und Gefahrgut, Hygiene usw.) Rechnung getragen.
Gefährdungsbeurteilung
Um die Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können, werden für den Arbeitsplatz zutreffende Gefährdungsfaktoren ermittelt.
Mit der anschließenden Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur Gefahr bzw. Gesundheitsgefahr werden. Geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden. Sie können Ausfallzeiten beim Personal verringern.
- Mechanische Faktoren
- Thermische Faktoren
- Elektrische Faktoren
- Gefahrstoffe
- Klima
- Schall
- Beleuchtung
- Physische Belastungen/Arbeitsschwere
- Psychische Belastungen
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt im Rahmen einer Begehung der Arbeitsstätten und der Arbeitsplätze vorhandene Gefährdungs- und Risikofaktoren, mögliche Gefährdungen und schlägt Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung von Gefahren vor
Mitarbeiterunterweisung
Die Erstunterweisung muss bei Einstellung, bei Veränderung im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen und ggf. regelmäßig wiederholt werden (§ 12 ArbSchG).
Laut der DGUV Vorschriften muss eine Unterweisung erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.
- Brandschutz und Verhalten im Brandfall
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Erste Hilfe
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Gefahrstoffe
- Benutzung der PSA (pers. Schutzausrüstung)
- Benutzung und Umgang mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmittel
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- usw.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit führt auch Unterweisungen zu allen relevanten Gefährdungspunkten durch.
Brandschutz
Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Arbeitgeber verantwortlich. Diese Fülle an Aufgaben und Anforderungen, die an den Arbeitgeber gestellt werden, können an bestellte Brandschutzbeauftragte delegiert werden.
Dieser unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Typische Aufgaben sind etwa die Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzeptes, Aufstellen und Aktualisierung der Brandschutzverordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung brandschutztechnischer Mängel.
- Brandgefahren
- Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungswege
- Brandursachen
- Brandklassen
- Löschmittel, ihre Wirkungsweise und Brandklasseneignung
- usw.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (GB psych) ist seit 2013 für alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter festgelegt. Die Durchführung orientiert sich an den Handlungsempfehlungen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), Ihrer zuständigen BG und dem aktuellen Arbeitsschutzgesetz.
Ob als Basisdurchführung zur Rechtskonformität oder als strategisches Mittel mit Mehrwert zur Steigerung Ihrer Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung: Wir führen die GB psych für Sie durch und stehen auch für entsprechende Maßnahmen, die daraus folgen, zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier