BEM
Betriebliche Eingliederungsmanagement
Fallen Mitarbeitende mehr als sechs Wochen bei gleicher Symptomatik aus, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diesen Menschen bei Rückkehr an ihren Arbeitsplatz die sog. Eingliederung zu erleichtern. Die Teilnahme ist für den Mitarbeiter:in hier freiwillig, bei psychischen Einschränkungen allerdings äußerst sinnvoll, um nicht wieder in alte Verhaltensmuster zu verfallen und einen Rückfall vermeiden.
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