Psychische Gesundheit gehört ins ESG-Denken – aus gutem Grund

ESG steht für Environmental, Social und Governance — und zunehmend rückt das »S« in den Fokus: soziale Risiken und Mitarbeitendewohlbefinden sind für Investoren, Aufsichten und Stakeholder inzwischen messbare Kriterien. EU-Regelwerke wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erhöhen die Anforderungen an die Transparenz zu sozialen Risiken und Make-up von Lieferketten — das schließt psychosoziale Risiken und Arbeitnehmerwohlfahrt mit ein.

Gleichzeitig zeigen Daten: Nahezu die Hälfte der Beschäftigten in der EU berichtet über Risikofaktoren für ihr psychisches Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Psychische Belastungen sind damit kein Nischenproblem, sondern ein strategisches Risiko für Organisationen.

Standards und Leitlinien (z. B. GRI, ISO 26000, GRI-OHS) fordern, Gesundheit als Teil der sozialen Verantwortung zu berücksichtigen — das umfasst sowohl physischen als auch psychischen Arbeitsschutz. Unternehmen, die psychische Gesundheit systematisch steuern, handeln nicht nur verantwortungsvoll — sie verbessern zugleich Resilienz, Produktivität und Reputation.

Was ESG-Reporting mit psychischer Gesundheit zu tun hat

ESG-Berichte verlangen zunehmend Aussagen zu sozialen Risiken, zu Arbeitsbedingungen in eigenen Aktivitäten und in der Lieferkette sowie zu Maßnahmen, mit denen Unternehmen Schäden verhindern oder mindern. Das heißt konkret: Wer Nachhaltigkeit ernst nimmt, muss darstellen, wie psychische Belastungen erkannt, bewertet und reduziert werden — und welche Governance- und Kontrollmechanismen dafür sorgen, dass Maßnahmen greifen.

Das hat zwei praktische Folgen: Erstens wird die HR- und Gesundheitsarbeit mess- und evaluierbar (z. B. über Indikatoren zu Fehlzeiten, Nutzung von Unterstützungsangeboten oder Ergebniskennzahlen aus Mitarbeiterbefragungen). Zweitens rücken Prävention und BGM/BGF (betriebliches Gesundheitsmanagement / -förderung) in den Kreis entscheidungsrelevanter Investments.

Drei Hebel, wie Sie psychische Gesundheit in ESG verankern

  1. Governance & Verantwortlichkeiten verankern
    Setzen Sie klare Verantwortlichkeiten: Berichte an die Geschäftsführung, ein Steuerungsgremium oder einen Sustainability-/People-Board stellen sicher, dass psychische Gesundheit auf strategischer Ebene verhandelt wird. Policies und Leitbilder sollten das Thema sichtbar machen.

  2. Messen & Reporten
    Definieren Sie wenige, relevante Kennzahlen (z. B. Anteil durch psychische Erkrankungen verursachter Fehlzeiten, Anzahl GBpsych-Projekte, Nutzung von Unterstützungsangeboten, Ergebnisse aus Pulse-Surveys). Diese Kennzahlen gehören in das Nachhaltigkeits-Reporting und in Gremien-Dashboards — so wird das Thema steuerbar und auditierbar.

  3. Prävention & Kultur
    Ergänzen Sie strukturelle Maßnahmen (GBpsych, Arbeitsplatzgestaltung, Rollenklärung) mit Angeboten zur Stärkung der Resilienz und Führungskompetenz. Führungskräfteentwicklung, regelmäßige Reflexionsräume und eine offene Meldekultur sind zentrale Stellhebel — denn gute Führung reduziert psychosoziale Risiken messbar.

Warum sich das rechnet

Zahlreiche Studien zeigen einen positiven wirtschaftlichen Effekt gut implementierter Mental-Health-Programme: Effekte reichen von reduzierten Fehlzeiten über geringere Präsenz-Ineffizienz bis hin zu niedrigeren Gesundheitskosten. Untersuchungen kommen auf positive Returns (unterschiedliche Studien berichten von Median-ROIs zwischen ~1,6 und >4 je nach Programm-qualität und Laufzeit). Das macht mentale Gesundheit zu einer investitionswürdigen Dimension der Nachhaltigkeitsstrategie.

Praktischer Umsetzungsfahrplan

  1. Status erheben: Kurz-Audit oder GBpsych als Startpunkt — wo sind die größten Belastungen?
  2. Governance einrichten: Wer berichtet an wen? Welche KPIs werden quartalsweise geprüft?
  3. Schnellmaßnahmen: Führungskräfte-Impulse, Stress-Checks, klare Abstimmungsprozesse und erste Schulungsreihen.
  4. Langfristig: BGM/BGF-Programme, Kulturarbeit, Monitoring und Einbindung in ESG-/Nachhaltigkeitsberichte.

Kleine, gut getaktete Schritte schaffen sofort Wirkung — die strategische Einbettung sichert Nachhaltigkeit.

Rolle externer Begleitung

Externe Begleitung kann den Know-how-Transfer beschleunigen: Von der GBpsych-Methodik und der Auswahl passender KPIs über Moderation von Reflexionsformaten bis zur Integration des Themas ins Reporting. Wir unterstützen Unternehmen dabei, psychische Gesundheit systematisch in Governance- und Reporting-prozesse zu überführen — mit pragmatischen Formaten für Entscheider und Führungskräfte. (Hinweis: Wir bieten Strategieworkshops, Moderation und Begleitung bei Verankerung und Reporting.)

Fazit

Psychische Gesundheit ist mehr als ein »soziales« Goodie: Sie ist ein messbarer ESG-Indikator und damit Teil nachhaltiger Unternehmenssteuerung. Unternehmen, die das »S« ernst nehmen, schützen Mitarbeitende, reduzieren risikoinduzierte Kosten und stärken ihre Marktposition — heute und für die Zukunft.

Quellen

EU-Seite zu Corporate sustainability reporting (CSRD) und Berichtspflichten. (link)  |  EU-Website: Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). (link)  |  GRI / GRI 403: Occupational Health and Safety – mentale Gesundheit als Teil des Arbeits­schutzes. (link)  |  Eurostat: Anteil Beschäftigter mit Risiken für psychisches Wohlbefinden am Arbeitsplatz(link)  |  Untersuchungen zu ROI / Wirtschaftlichkeit von Mental-Health-Programmen (Deloitte & weitere Reviews)(link) (link)